Beitragsreglement

1. Parkingbetreiber

Parkingbetreiber, welche eines oder mehrere Parkings verwalten oder besitzen, bezahlen als Mitglied einen nach Anzahl der bewirtschafteten Parkplätze abgestuften Beitrag.

Kategorie Jährlicher Gesamtbeitrag CHF
A: bis 200 Parkplätze 500.00
B: ab 201 bis 500 Parkplätze 750.00
C: ab 501 bis 1000 Parkplätze 1150.00
D: ab 1001 bis 1500 Parkplätze 1500.00
E: über 1500 Parkplätze 3000.00
2. Gemeinden (Institutionen des öffentlichen Rechts)

Mitglieder, welche Parkplätze als Institution des öffentlichen Rechts betreiben, diese Tätigkeit jedoch nicht die Hauptaktivität der Institution ist, bezahlen einen Beitrag je nach Einwohnerzahl.

Kategorie Jährlicher Gesamtbeitrag CHF
Städte und Gemeinden 500.00
3. Zulieferer, Ausrüster und Andere

Mitglieder, welche kein Parking betreiben, jedoch durch ihre Tätigkeit regelmässig und unmittelbar in geschäftlicher Beziehung mit den Parkingbetreibern stehen (Zulieferer, Ausrüster usw.), bezahlen einen nach geschäftlicher Aktivität im Parkingbereich abgestuften Beitrag zwischen CHF 500.00 (für Betriebe, die nur gelegentlich im Parkingbereich tätig sind) bis CHF 3000.00 (für Betriebe, deren Hauptaktivität im Parkingbereich liegt).*

Kategorie Jährlicher Gesamtbeitrag CHF
A: gelegentliche geschäftliche Aktivität im Parkingbereich 500.00
B: geschäftliche Nebenaktivität im Parkingbereich 1150.00
C: geschäftliche Hauptaktivität im Parkingbereich 3000.00

* Die Zuteilung erfolgt durch den Vorstand.