Beitragsreglement
1. Parkingbetreiber
Parkingbetreiber, welche eines oder mehrere Parkings verwalten oder besitzen, bezahlen als Mitglied einen nach Anzahl der bewirtschafteten Parkplätze abgestuften Beitrag.
Kategorie | Jährlicher Gesamtbeitrag CHF |
A: bis 200 Parkplätze | 500.00 |
B: ab 201 bis 500 Parkplätze | 750.00 |
C: ab 501 bis 1000 Parkplätze | 1150.00 |
D: ab 1001 bis 1500 Parkplätze | 1500.00 |
E: über 1500 Parkplätze | 3000.00 |
2. Gemeinden (Institutionen des öffentlichen Rechts)
Mitglieder, welche Parkplätze als Institution des öffentlichen Rechts betreiben, diese Tätigkeit jedoch nicht die Hauptaktivität der Institution ist, bezahlen einen Beitrag je nach Einwohnerzahl.
Kategorie | Jährlicher Gesamtbeitrag CHF |
Städte und Gemeinden | 500.00 |
3. Zulieferer, Ausrüster und Andere
Mitglieder, welche kein Parking betreiben, jedoch durch ihre Tätigkeit regelmässig und unmittelbar in geschäftlicher Beziehung mit den Parkingbetreibern stehen (Zulieferer, Ausrüster usw.), bezahlen einen nach geschäftlicher Aktivität im Parkingbereich abgestuften Beitrag zwischen CHF 500.00 (für Betriebe, die nur gelegentlich im Parkingbereich tätig sind) bis CHF 3000.00 (für Betriebe, deren Hauptaktivität im Parkingbereich liegt).*
Kategorie | Jährlicher Gesamtbeitrag CHF |
A: gelegentliche geschäftliche Aktivität im Parkingbereich | 500.00 |
B: geschäftliche Nebenaktivität im Parkingbereich | 1150.00 |
C: geschäftliche Hauptaktivität im Parkingbereich | 3000.00 |
* Die Zuteilung erfolgt durch den Vorstand.